Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Internistische und Allgemeine Intensivmedizin (ÖGIAIM) zur Frage der maschinellen Beatmung an Überwachungseinheiten

Wien, 5.4.2006

Die Versorgung und Behandlung eines Patienten mit maschineller Beatmung oder Atemunterstützung in stationären Bereichen der Akutversorgung erfordert im Sinne der Patientensicherheit und der Erfüllung medizinischer Standards die Betreuung durch ein Ärzte und - Pflegeteam mit ausreichender Expertise und Erfahrung. Wie in anderen medizinischen Bereichen auch ist eine fachliche Kompetenz in der Betreuung beatmeter Patienten nur durch strukturierte Ausbildung und Praxis zu erwerben. Zumindest der letzte Punkt kann in stationären Einheiten der Akutversorgung die lediglich über ein einziges sogenanntes Beatmungsbett verfügen nicht gewährleistet werden. Die ÖGIAIM spricht sich daher aus Gründen der Qualitätssicherung gegen die zunehmende Tendenz Überwachungseinheiten mit einer einzigen Beatmungsposition ohne entsprechende personelle Infrastruktur auszustatten aus. Die Beatmung akut kranker Patienten muss Einrichtungen mit intensivmedizinischer Kompetenz und adäquaten Fallzahlen vorbehalten bleiben.

Für den Vorstand der ÖGIAIM

Univ. Doz. Dr. A. Valentin, Univ. Prof. Dr. W. Druml (Präsident der ÖGIAIM)